Office: Zählprotokoll der Ladenkasse

Helfe beim Thema Zählprotokoll der Ladenkasse in Microsoft Excel Hilfe um das Problem gemeinsam zu lösen; Guten Abend, das ist mein erstes Thema was ich hier erstelle. Ich habe mich für dieses Forum entschieden weil ich mir denke das ich hier mit meiner... Dieses Thema im Forum "Microsoft Excel Hilfe" wurde erstellt von Holle-Honich, 1. Oktober 2019.

  1. Zählprotokoll der Ladenkasse


    Guten Abend,
    das ist mein erstes Thema was ich hier erstelle. Ich habe mich für dieses Forum entschieden weil ich mir denke das ich hier mit meiner Frage gut aufgehoben bin und mir geholfen wird. Vorweg noch, ich bin absoluter Anfänger in Office.

    Ich suche eine Exceltabelle die mir einen Geldbetrag X von 500€ bis runter zu 0,01€ aufteilt. Ich habe ganz viele Tabellen im Netz gefunden die das auch wunderbar machen. Leider fangen diese Tabellen mit der Aufteilung von groß nach klein an. Beispiel ich gebe 550€ ein dann habe ich eine Aufteilung von 1x 500€ und 1x 50€ und weiter nichts. Nach Kassensturz nach Geschäftschluß ist natürlich auch jede Menge Kleingeld vorhanden was in diesen Tabellen nicht beachtet wird. Aber ich brauche eine Tabelle die mit der Stückelung von klein nach groß beginnt mit Stückelungsbegrenzung der einzelnen Münzen und Scheinen. Wäre ja komisch wenn ich 500€ eingebe und mir die Tabelle dann 50000 x 0,01€ anzeigt. Vielleicht gibt es da die Möglichkeit in der Stückelungsbegrenzung der Münzen und Scheine noch eine Art Random Funktion mit einzubauen? Das mir zum Beispiel bei einer Eingabe von 100€ einmal 33 x0,01€ ausgegeben werden und bei einer neuen Eingabe mir 22 x 0,01€ ausgegeben werden. Natürlich sollte der Rest des Betrages auch im Random auf die Positionen verteilt sein. Die Tabelle brauch auch nur von 0,01€ - bis zum 100,00€ Schein gehen. Die 200€ und 500€ Scheine brauchen in der Tabelle nicht beachtet werden.

    Es wäre super wenn mir hier geholfen wird. Danke schonmal im voraus an Alle die sich Zeit für mich nehmen.

    VG
    Holle-Honich

    :)
     
    Holle-Honich, 1. Oktober 2019
    #1
  2. Hallo Holle-Honich,


    1. Bei 100€ sollten nicht 33*0,01€ ausgegeben werden, da ansonsten die 100€ nicht genau erreicht werden können.*wink.gif*

    2. zu
    Das sieht für mich so aus, als ob du mehrere Beträge aus einem Kassenbestand zusammenstellen willst.
    Ist das so richtig?
    Wenn ja wieviele Beträge sind das maximal?

    Das kann man dann nicht nacheinander machen, da ja die ersten Beträge schon das gesamte Kleingeld zugeordnet bekommen.
     
  3. Hallo,

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Du willst ein "Zählprotokoll" erstellen. Dieses Protokoll dient der Ermittlung des tatsächlichen Geldbestands in der Kasse. Wenn Du den Gesamtbetrag erst ermittlen willst/musst, woher kommt dann die Zahl, die Du aufteilen willst? Woher soll überhaupt Excel wissen, wieviele Scheine/Münzen in Deiner Kasse liegen? Das passt irgendwie nicht zusammen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2021
    Der Steuerfuzzi, 3. Oktober 2019
    #3
  4. Zählprotokoll der Ladenkasse

    Hallo Holle-Honich,

    ich habs so verstanden, dass die Stückelung des Kassenbestandes bekannt ist und du daraus verschiedene Beträge zusammenstellen willst und möglichst kleine Stücke nutzen möchtest.

    In der Analge habe ich einmal einen ersten Entwurf erstellt. Das Programm hinter "tuwat" verteilt die Stücke auf die Beträge auch von grossen nach kleinen Stücken, nimmt aber "vorher" soviel wie möglich der grösten Stücke heraus (Spalte Abzug).

    Zur Zeit kannst du dann manuell den Restbetrag (Zelle N2) in deiner von dir gewünschten Stückelung durch eintragen der Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Stücke in Spalte D (Abzug ) eintragen und "tuwat" noch einmal starten.

    Wenn mein Verständnis deine Anfrage richtig ist und du möchtest, kann ich noch ein kleines Zusatzprogramm schreiben, was den Abzug von möglichst grossen Stücken selbstständig durchführt.
     
  5. Hallo und danke für die Hilfe.
    Wie ich sehen habt Ihr mein Problem noch nicht richtig erkannt. Danke an Oge für deine Hilfe mit der Tabelle. Aber das ist nicht was ich meinte. Und die Rechenbeispiele 33 x0,01€ waren auch nur so aus der Luft gegriffen.

    Ich ergänze dann mal meine Anfrage für Euch.

    Meine Frau hat einen Frisörsalon den sie alleine betreibt. Sie führt auch eine "offene Ladenkasse". Bei dieser Kassenführung ist es eigentlich nicht nötig ein Zählprotokoll zu führen. Es wird zwar empfohlen aber man braucht es nicht. Nun besteht ihr Steuerbrater darauf dieses Zählprotokoll aber zu führen. Das hat meine Frau dann im März diesen Jahres erfahren das sie es ab 2019 so machen soll. Jetzt sitzt sie so wie sie Zeit hat an den Protokollen und versucht sie ab 2019 für jeden Tag manuell auszufüllen. Die Beträge die dabei aufgeteilt werden sollen sind immer die die zum Ladenschluß in der Kasse gezählt wurden. Und diese Beträge sind bekannt weil meine Frau die immer aufschreibt. Was aufhält bei dem Protokoll ist das fantasievolle verteilen eines Betrages der Tageseinnahmen. Man kan sich ja vorstellen das in so einer Kasse abends einiges an Kleingeld ist und natürlich auch Geldscheine. Und diese Beträge sollten bei einer Eingabe in einer Exceltabelle natürlich so verteilt werden das es so aussieht als ob an einem Tag X die Kasse auch wirklich so bestückt war wie halt eine Kasse in Wirklichkeit bestückt ist. Also bei 500€ sollte schon einiges an Kleingeld mit beachtet werden.

    Zweck dieser Tabelle sollte sein das meine Frau so einen Tagesabschluß in die Tabelle eingibt, die Tabelle teilt den Betrag in eine real erscheinende Kassenfüllung auf und meine Frau könnte dann die ausgegebenen Werte so manuell in ihr Zählprotokoll eintragen. Dem Finazamt oder falls es zu einer Prüfung kommt kann eh die warheitsgemäße Stückelung nicht mehr nachgewiesen werden. Hauptsache die richtige Zahl oder Betrag steht da.

    Schönes WE
     
    Holle-Honich, 5. Oktober 2019
    #5
  6. Das ist leider nicht ganz korrekt, denn einem Frisör ist in der Regel eine Einzelaufzeichung der Bargeldumsätze zuzumuten. Denn eine offene Ladenkasse ist nur dann zulässig, wenn man Waren von geringem an eine Vielzahl von (unbekannten) Kunden verkauft. Daher ist eine offene Ladenkasse beim Frisör grundsätzlich nicht zulässig, da z.B. häufig Stammkunden bedient werden.

    Interessant ... wichtiger bei einer offenen Ladenkasse wäre aber der Kassenbericht! Er sollte stattdessen aber mE lieber auf eine Einzelaufzeichung bestehen (siehe oben).

    Die Kasse muss zeitnah geführt werden. Alles was auf eine nachträgliche Erstellung hinweist (z. B. ungewöhnliche Ziffern, starke und ungewöhnliche Schankungen bei bestimmten Geldstückelungen, etc.) könnte Dir bei einer Prüfung zum Verhängnis werden.

    Ich würde das gespräch mit dem Steuerberater suchen, denn das Problem ist mE nicht das Zählprotokoll.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2021
    Der Steuerfuzzi, 5. Oktober 2019
    #6
  7. Hallo Der Steuerfuzzi,
    ich habe deine Anmekungen gelesen und werde das so an meine Frau weiter leiten. Vielleicht hat der Steuerberater eine Lösung wie das ganze zu händeln ist.

    Trotzdem wäre es schön wenn es da eine Tabelle gibt die das macht was ich hier suche.

    VG Holle-Honich
     
    Holle-Honich, 5. Oktober 2019
    #7
  8. Zählprotokoll der Ladenkasse

    Hallo Holle-Honich,
    denke an die ab 01.01.2020 gültige Kassensicherungsverordnung.
    Danach ist die Benutzung der Kassensoftware nur noch in Verbindung mit einer zertifizierten technischen Sicherungseinrichtung zulässig.
    Nicht das ihr euch Gedanken über was macht, was dann nicht benutzt werden darf.

    es grüßt Jens *Smilie
     
  9. Hallo Jens,
    Das betrifft aber nur die elektronischen Registrierkassen. Und da die Hersteller noch keine zertifizierten Systeme auf den Markt gebracht haben, haben die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder beschlossen, diese Verordnung bis 30.09.2019 nicht umzusetzen.

    Hier geht es im Übrigen nicht um eine elektronsiche Kasse sondern um eine sogenannte "offene Ladenkasse".
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2021
    Der Steuerfuzzi, 16. Oktober 2019
    #9
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Zählprotokoll der Ladenkasse

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